Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Pfarrer-Gruber-Straße
Die Einbahnstraßenregelung tritt am 28.02.2024 in Kraft und wird voraussichtlich bis 05.07.2024 gültig sein. Eine entsprechende Beschilderung erfolgt.
aufgrund der Baustelle am Gebäude Haager Straße 7 und der damit verbundenen Engstellen in der Pfarrer-Gruber-Straße wird für die Zeit der Beeinträchtigungen durch die Baustelle eine verkehrsrechtliche Anordnung für die Pfarrer-Gruber-Straße erfolgen, in welcher diese vorübergehend als Einbahnstraße festgesetzt wird. Der Poller am Ende der Pfarrer-Gruber-Straße wird dementsprechend natürlich im Zuge der Einbahnstraßenregelegung vorübergehend entfernt.